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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1984 - L 2 Kn 64/83 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 1984 - L 2 Kn 64/83 (https://dejure.org/1984,20325)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 23.03.1983 - S 2 Kn 130/82
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1984 - L 2 Kn 64/83
- BSG, 12.03.1986 - 5a RKn 22/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Wirksame Pfändung; Bestimmbarkeit der gepfändeten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1984 - L 2 Kn 64/83
Sind in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung als Drittschuldner gerichtet ist, die "gesamten Rentenbezüge" als gepfändet bezeichnet, so entsteht kein Pfändungspfandrecht (§ 829 ZPO) an dem Anspruch auf Gewährung einer Witwenrentenabfindung, der mittlerweile - infolge Wiederheirat - dem Anspruch auf die Gewährung von Witwenrente gefolgt ist (Anschluß an BSG vom 12.5.1982 - 7 RAr 20/81 = SozR 1200 § 54 Nr. 6 SGB 1).